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   OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17   

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https://dejure.org/2017,14832
OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17 (https://dejure.org/2017,14832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2017 - 1 Ws 8/17 (https://dejure.org/2017,14832)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2017 - 1 Ws 8/17 (https://dejure.org/2017,14832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 29a OWiG, § 46 Abs 1 OWiG, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 111b Abs 2 StPO
    Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines Handwerksbetriebes ohne Eintragung in die Handwerksrolle: Erfordernis eines Tatbezugs des verfallsbedrohten arrestierten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Verfügt der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung über Vermögen, das wertmäßig nicht hinter dem Erlangten zurückbleibt, so greift der Wegfall der Bereicherung i.S.d. § 73c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB nicht (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - juris Rn. 10; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 73c Rn. 4, 4a).

    Im Übrigen behält vorhandenes Vermögen, auch wenn es in keiner denkbaren Bedeutung zum - nicht mehr vorhandenen - "Wert des Erlangten" steht und deshalb die Anwendbarkeit des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht hindert, auch nach der dargestellten Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs seine Bedeutung im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - juris Rn. 11).

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Vorhandenes Vermögen braucht keinen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten zu haben, derentwegen der Verfall angeordnet wird (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04 - juris Rn. 6, zu § 73c Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StGB).

    Bezüglich einer möglichen "Entreicherung" wird auch im Rahmen des § 29a OWiG die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herangezogen, wonach genau zu prüfen ist, ob der Wert des Erlangten noch in irgendeiner Weise in einem etwa vorhandenen Vermögen enthalten ist, ohne dass ein konkreter bzw. unmittelbarer Zusammenhang mit der Tat erforderlich wäre (Gürtler, a.a.O., § 29a Rn. 26 unter Verweis auf das Urteil des BGH vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04).

  • OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Allerdings ist der Arrest durch den auch hier geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 Ws 585/09 - juris Rn. 33).

    Die Anordnung des (selbstständigen) Verfalls gemäß § 29a OWiG kann auch dann erfolgen, wenn von der Festsetzung einer Geldbuße aus Opportunitätserwägungen abgesehen wird; aus welchen Gründen eine Geldbuße nicht festgesetzt wird, ist unerheblich, allein entscheidend ist, dass eine Geldbuße nicht verhängt wird (Gürtler, a.a.O., § 29a Rn. 1, 29; OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 2 Ws 585/09 - juris Rn. 22ff, zu einer Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG).

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Um eine unbillige Härte i.S.d. § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB festzustellen, bedürfe es im Rahmen der gebotenen Gesamtbewertung dann keiner exakten Untersuchung des Ursprungs des vorhandenen Vermögens oder des wirtschaftlichen Verbleibs des Erlangten (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen an die Anordnung eines dinglichen Arrests stellt (vgl. BVerfG, NStZ 2006, 639).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Dies hat dann auch für den vorläufigen dinglichen Arrest zu gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi, 1 Ws 13/13 OWi - juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07 - juris Rn. 28, zum dinglichen Arrest im Strafverfahren und § 73c StGB).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Dem hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs widersprochen und im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des 4. Strafsenats entschieden (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11 - juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17
    Dies hat dann auch für den vorläufigen dinglichen Arrest zu gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi, 1 Ws 13/13 OWi - juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07 - juris Rn. 28, zum dinglichen Arrest im Strafverfahren und § 73c StGB).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Durchführung von Lkw-Transporten unter

    Dabei sind vor allem folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bedeutung und Folgen der Tat, der Umfang des Erlangten, die Gefahr einer Wiederholung durch andere, das Bedürfnis nach einer Befriedung der Rechtsordnung, die Auswirkungen des Verfalls für den davon Betroffenen, der zur Aufklärung des Sachverhalts erforderliche Aufwand sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei unter dem letztgenannten Gesichtspunkt von einer Verfallsanordnung abgesehen werden soll, wenn diese den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Adressaten oder sonst eine unbillige Härte zur Folge hätte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.10.2017, 2 Rb 9 Ss 298/17; OLG Stuttgart Justiz 2017, 351; Göhler, a.a.O., § 29 a Rn. 24 m.w.N.).
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